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BFH, 11.07.1990 - III R 73/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Abzugs von Arbeitsentgelt für den Ehepartner als Betriebsausgaben und entsprechende Minderung des Gewerbeertrags
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Auszug aus BFH, 11.07.1990 - III R 73/85
Dies hat der Große Senat des BFH durch Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88 (BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160) entschieden.Etwaige Absprachen, die die Ehegatten intern hinsichtlich der Verfügung über das Oder-Konto getroffen haben, sind für die steuerrechtliche Wertung ohne Bedeutung (Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
- BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
Einkommensteuer; Tantiemezahlungen an den Arbeitgeber-Ehegatten
Auszug aus BFH, 11.07.1990 - III R 73/85
Aufwendungen für einen im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten sind nur dann betrieblich veranlaßt, wenn zwischen den Ehegatten ein Arbeitsverhältnis rechtswirksam vereinbart worden ist, das nach Inhalt und Durchführung dem entspricht, was unter Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172 m. w. N.). - BFH, 22.03.1972 - I R 152/70
Verträge zwischen Ehegatten - Vergütungen - Vermögensbereich - Einkommensbereich …
Auszug aus BFH, 11.07.1990 - III R 73/85
Der Umstand, daß die Klägerin das Gehalt ihres Ehemanns auf ein Konto eingezahlt habe, über das beide Ehegatten gleichermaßen Verfügungsmacht hatten, stehe zwar nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614) dem Abzug der Gehaltsaufwendungen als Betriebsausgaben entgegen. - BFH, 11.07.1990 - III R 10/86
Auszug aus BFH, 11.07.1990 - III R 73/85
Anmerkung: Mit gleicher Begründung hat der BFH auch in der - im wesentlichen gleich gelagerten - Sache III R 10/86 durch Urteil vom 11. Juli 1990 entschieden.